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Inklusion und Wohnraum

Inklusion ist ein Menschenrecht. Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) angenommen. In der Bundesrepublik Deutschland ist diese Konvention seit 2009 in Kraft. Es geht nicht um Sonderrechte, die die UN-BRK formuliert. Vielmehr konkretisiert sie universelle Menschenrechte aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Teilhabe: Menschen mit Behinderung sind Teil der Gesellschaft – und das in allen Lebensbereichen. Es geht um Themen wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Nur in circa 45 Staaten gibt es Gesetze, die deren Rechte schützen. Inklusion ist in Deutschland in mehreren Vorschriften verankert etwa im Behindertengleichstellungsgesetz, im Sozialgesetzbuch und Bundesteilhabegesetz wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Trotz rechtlicher Fortschritte und wachsender Sensibilität in der Gesellschaft für die Bedürfnisse der Betroffenen, gibt es im wahrsten Sinne des Wortes noch Hürden zu überwinden. Deutlich wird dies unter anderem beim Thema „Wohnen und Inklusion“ mit dem sich Zeit fürs Oberland beschäftigt.

Eine eigene Wohnung bedeutet die Freiheit, über sein eigenes Leben selbst bestimmen zu können. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und weit mehr als ein Dach über dem Kopf zu haben – auch wenn das für Menschen mit einer Behinderung zur Herausforderung werden kann. Doch es geht um das Wunsch- und Wahlrecht im Sinne der gesetzlich garantierten Inklusion. Wer sich indes auf dem Immobilienmarkt umsieht, muss oftmals desillusioniert feststellen: Eine Wohnung, die die erforderlichen Kriterien mit sich bringt, ist schwer zu finden. Vor allem beim älteren Bestand ist Barrierefreiheit nicht vorhanden. Was die Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen deutlich einschränkt.

 In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention steht: „Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein.“

Seit 1982 enthält die Bayerische Bauordnung (BayBO) Anforderungen an die Wohn- und Arbeitsbereiche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, alte Menschen oder Personen mit Kleinkindern, wie Behindertenwerkstätten, Altenheime oder Mutter-Kind-Heime. Im Jahr 2003 sind die Anforderungen an das barrierefreie Bauen weiter ausgeweitet worden. Sie gelten seither unter anderem auch für einen Teil von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Diese gesetzlichen Regelungen sowie notwendige Ausnahmeregelungen zum barrierefreien Bauen sind in Artikel 48 BayBO zusammengefasst.

Es existieren besondere Wohnprojekte und speziell geschaffene Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung – leider noch viel zu wenige und nicht flächendeckend verfügbar. Speziell im ländlichen Raum gibt es Nachholbedarf. Ein Überblick ist zum Beispiel auf der Homepage der „Aktion Mensch“ zu finden. Menschen im Rollstuhl haben andere Anforderungen an eine Wohnung als Menschen mit einer Sehbehinderung. Auch gibt es Betroffene, die einen hohen Assistenz- und/oder Pflegbedarf haben. Manchmal ist eine WG oder eine andere Wohnform die Lösung, um Teilhabe zu ermöglichen. Zu diesen Themen bietet die Aktion Mensch ebenfalls umfassende Informationen.

Im Podcast von Zeit fürs Oberland schildert unter anderem die Mutter einer jungen Frau mit Behinderung vom Wunsch ihrer Tochter nach größtmöglicher Selbständigkeit – in der eigenen Wohnung!

WOHN:SINN

Im Sommer 2018 gründete sich der Verein „WOHN:SINN“. Sein Ziel ist es, gemeinsames Ziel ist es, als starkes Bündnis die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu verändern. Die Geschäftsstelle befindet sich in München. Über seine Homepage vermittelt „WOHN:SINN“ inklusive Wohngemeinschaften im Bundesgebiet.

Text von Alexandra Vecchiato

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Inklusion ist ein Begriff, der immer häufiger verwendet wird – in Politik, Schule, Arbeitswelt und im Alltag. Doch was bedeutet Inklusion wirklich? Und was meint man, wenn von „Teilhabe“ die Rede ist?

Inklusion heißt: Alle gehören dazu

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an selbstverständlich dazugehören. Unabhängig davon, ob jemand eine Behinderung hat, alt oder jung ist, eine andere Sprache spricht, krank ist oder aus welchen Lebensumständen er oder sie kommt.

Der zentrale Gedanke dabei ist:
Nicht der Mensch muss sich anpassen – sondern die Umgebung.

Eine inklusive Gesellschaft fragt also nicht:
„Was kann diese Person nicht?“
sondern:
„Was brauchen wir, damit alle mitmachen können?“

Teilhabe: Mehr als nur dabei sein

Teilhabe bedeutet, wirklich mitmachen zu können.
Nicht nur anwesend zu sein, sondern Einfluss zu haben, Entscheidungen treffen zu können und ernst genommen zu werden.

Teilhabe kann ganz konkret aussehen:

  • im Verein mittrainieren zu können

  • im Beruf eine passende Arbeit zu finden

  • am kulturellen Leben teilzunehmen

  • sich frei bewegen zu können – ohne unnötige Hürden

  • mitreden zu dürfen, wenn es um das eigene Leben geht

Es geht also um Zugang, Mitwirkung und Selbstbestimmung.

Barrieren sind nicht nur Treppen

Wenn wir an Barrieren denken, fallen uns oft zuerst Treppen oder fehlende Rampen ein. Doch Barrieren sind viel mehr als das.

Es gibt:

  • bauliche Barrieren (Treppen, schmale Türen, fehlende Aufzüge)

  • sprachliche Barrieren (komplizierte Sprache, fehlende Übersetzungen)

  • digitale Barrieren (nicht barrierefreie Webseiten oder Apps)

  • soziale Barrieren (Vorurteile, Unsicherheit, Ausgrenzung)

Inklusion bedeutet, diese Barrieren zu erkennen – und Schritt für Schritt abzubauen.

Inklusion im Alltag beginnt vor Ort

Gerade im Oberland zeigt sich Inklusion nicht in großen Schlagworten, sondern im Alltag:

  • in der Schule, wenn Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam lernen

  • im Sport, wenn Angebote angepasst werden statt Menschen auszuschließen

  • in Kultur und Ehrenamt, wenn alle eingeladen sind mitzumachen

  • in Gemeinden, wenn Wege, Informationen und Veranstaltungen für möglichst viele zugänglich sind

Inklusion ist kein fertiger Zustand. Sie ist ein Prozess, der Aufmerksamkeit, Offenheit und manchmal auch Mut braucht.

Warum Inklusion uns alle betrifft

Inklusion ist kein „Sonderthema“ für wenige. Sie betrifft uns alle – denn:

  • jeder Mensch kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein

  • wir alle profitieren von klarer Sprache, guten Wegen und verständlichen Informationen

  • eine inklusive Gesellschaft ist menschlicher, fairer und vielfältiger

Oder anders gesagt:
Eine Gesellschaft zeigt ihre Stärke daran, wie gut alle in ihr teilhaben können.

Im Oberland zeigt sich Teilhabe zum Beispiel...

  • wenn Vereinsfeste so organisiert sind, dass alle hinkommen und bleiben können

  • wenn Trainingszeiten, Wege oder Abläufe flexibel gedacht werden

  • wenn Menschen mit Beeinträchtigungen mitentscheiden, nicht nur eingeladen werden

  • wenn Veranstaltungen nicht nur „für alle offen“ sind, sondern für viele machbar

Teilhabe heißt:
Ich bin nicht Gast – ich bin Teil davon.

Barrieren erkennt man oft erst auf den zweiten Blick

Eine Treppe am Rathaus fällt sofort auf. Andere Barrieren sind leiser – aber genauso wirksam.

Im Alltag können das sein:

  • komplizierte Aushänge oder Amtsbriefe

  • schnelle Dialekte ohne Erklärung

  • fehlende Sitzgelegenheiten bei Veranstaltungen

  • Unsicherheit im Umgang miteinander

  • der Satz: „Das haben wir schon immer so gemacht.“

Inklusion beginnt dort, wo man hinschaut, zuhört und nachfragt.

Inklusion lebt vom Miteinander

Gerade im Oberland gibt es etwas, das Inklusion stark macht:
Gemeinschaft, Ehrenamt und Nähe.

Ob im Sportverein, in der Feuerwehr, bei Kulturveranstaltungen oder im Dorfleben – oft braucht es keine großen Umbauten, sondern:

  • Offenheit

  • gegenseitige Rücksicht

  • die Bereitschaft, Dinge auch mal anders zu denken

Inklusion ist kein fertiges Ziel, sondern ein Weg, den man gemeinsam geht.

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