Inklusion und Wohnraum

Inklusion ist ein Menschenrecht. Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) angenommen. In der Bundesrepublik Deutschland ist diese Konvention seit 2009 in Kraft. Es geht nicht um Sonderrechte, die die UN-BRK formuliert. Vielmehr konkretisiert sie universelle Menschenrechte aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Teilhabe: Menschen mit Behinderung sind Teil der Gesellschaft – und das in allen Lebensbereichen. Es geht um Themen wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Nur in circa 45 Staaten gibt es Gesetze, die deren Rechte schützen. Inklusion ist in Deutschland in mehreren Vorschriften verankert etwa im Behindertengleichstellungsgesetz, im Sozialgesetzbuch und Bundesteilhabegesetz wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Trotz rechtlicher Fortschritte und wachsender Sensibilität in der Gesellschaft für die Bedürfnisse der Betroffenen, gibt es im wahrsten Sinne des Wortes noch Hürden zu überwinden. Deutlich wird dies unter anderem beim Thema „Wohnen und Inklusion“ mit dem sich Zeit fürs Oberland beschäftigt.

Eine eigene Wohnung bedeutet die Freiheit, über sein eigenes Leben selbst bestimmen zu können. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und weit mehr als ein Dach über dem Kopf zu haben – auch wenn das für Menschen mit einer Behinderung zur Herausforderung werden kann. Doch es geht um das Wunsch- und Wahlrecht im Sinne der gesetzlich garantierten Inklusion. Wer sich indes auf dem Immobilienmarkt umsieht, muss oftmals desillusioniert feststellen: Eine Wohnung, die die erforderlichen Kriterien mit sich bringt, ist schwer zu finden. Vor allem beim älteren Bestand ist Barrierefreiheit nicht vorhanden. Was die Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen deutlich einschränkt.

 In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention steht: „Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein.“

Seit 1982 enthält die Bayerische Bauordnung (BayBO) Anforderungen an die Wohn- und Arbeitsbereiche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, alte Menschen oder Personen mit Kleinkindern, wie Behindertenwerkstätten, Altenheime oder Mutter-Kind-Heime. Im Jahr 2003 sind die Anforderungen an das barrierefreie Bauen weiter ausgeweitet worden. Sie gelten seither unter anderem auch für einen Teil von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Diese gesetzlichen Regelungen sowie notwendige Ausnahmeregelungen zum barrierefreien Bauen sind in Artikel 48 BayBO zusammengefasst.

Es existieren besondere Wohnprojekte und speziell geschaffene Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung – leider noch viel zu wenige und nicht flächendeckend verfügbar. Speziell im ländlichen Raum gibt es Nachholbedarf. Ein Überblick ist zum Beispiel auf der Homepage der „Aktion Mensch“ zu finden. Menschen im Rollstuhl haben andere Anforderungen an eine Wohnung als Menschen mit einer Sehbehinderung. Auch gibt es Betroffene, die einen hohen Assistenz- und/oder Pflegbedarf haben. Manchmal ist eine WG oder eine andere Wohnform die Lösung, um Teilhabe zu ermöglichen. Zu diesen Themen bietet die Aktion Mensch ebenfalls umfassende Informationen.

Im Podcast von Zeit fürs Oberland schildert unter anderem die Mutter einer jungen Frau mit Behinderung vom Wunsch ihrer Tochter nach größtmöglicher Selbständigkeit – in der eigenen Wohnung!

WOHN:SINN

Im Sommer 2018 gründete sich der Verein „WOHN:SINN“. Sein Ziel ist es, gemeinsames Ziel ist es, als starkes Bündnis die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu verändern. Die Geschäftsstelle befindet sich in München. Über seine Homepage vermittelt „WOHN:SINN“ inklusive Wohngemeinschaften im Bundesgebiet.

Text von Alexandra Vecchiato

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