Wilderei in der Geschichte Wilderei in Bayern heute Wilddiebdenkmal Rollentausch
Wilderer
Wilderei in der Geschichte Wilderei in Bayern heute Wilddiebdenkmal Rollentausch
Zwischen Rechtsbruch und Volksmythos
Eine oberbayerische Kulturgeschichte
Wilderei ist in Bayern mehr als ein Straftatbestand. Besonders in Oberbayern – am Alpenrand, in den Erzählräumen von Tegernseer und Schlierseer Bergen – wurde der Wilderer zur Figur zwischen sozialem Protest, lokaler Erinnerungskultur und romantischer Überhöhung. Dieser Beitrag zeichnet die historischen Ursprünge nach, ordnet die Praxis in die Rechts- und Sozialgeschichte ein und fragt, warum ausgerechnet ein illegales Handwerk bis heute Anklänge von Ehre und Volksheldentum trägt.
Was bedeutet „Wilderei“
und warum ist sie kulturgeschichtlich interessant?
Unter Wilderei versteht man das unberechtigte, gesetzlich strafbare Jagen oder Fangen von Wildtieren – also die Verletzung fremder Jagdrechte oder der dafür vorgesehenen Regeln.
Dass diese Tat in Bayern – und gerade in der volkstümlichen Tradition Oberbayerns – nicht nur moralisch verurteilt, sondern immer wieder auch bewundert, besungen und erinnert wurde, verweist auf eine tieferliegende Spannung: zwischen Obrigkeit und „kleinen Leuten“, zwischen Eigentums- und Herrschaftsrechten einerseits und Vorstellungen von Gerechtigkeit, Notwehr gegen Wildschäden oder lokaler Autonomie andererseits.
Kulturhistorisch relevant ist Wilderei deshalb, weil sie an einer Schnittstelle liegt:
als Rechtsdelikt (wer darf jagen, wem „gehört“ Wild?)
als sozialer Konflikt (Armut, Wildschäden, Ungleichheit)
als Erzählstoff (Lieder, Legenden, Bühne, Film) – oft mit starkem Oberbayern-Bezug
Vom „freien Jagen“ zum Jagdregal
wie Wilderei überhaupt erst entsteht
Wilderei wird erst dann zum zentralen Delikt, als Jagd nicht mehr als allgemeines Nutzungsrecht, sondern als Herrschaftsrecht organisiert wird. In Bayern beanspruchten die Herzöge im Spätmittelalter das Jagdrecht zunehmend als Regal (Hoheitsrecht) – also als ein Recht, das vom Landesherrn verliehen oder entzogen werden konnte.
Das Historische Lexikon Bayerns fasst diesen Wendepunkt prägnant: Seit dem 15. Jahrhundert wird das Jagdrecht als Regal beansprucht; seit dem 16. Jahrhundert wird Wilderei teils als Schwerverbrechen behandelt – in der Norm sogar mit Todesstrafe bedroht.
Damit verschiebt sich die Logik: Wild gehört nicht „allen“, sondern wird (rechtlich) zu einer Ressource, über die die Obrigkeit verfügt. Wer trotzdem jagt, greift nicht nur nach Fleisch, sondern verletzt ein Symbol von Ordnung und Hierarchie.
Barocke Hofjagd
„Überhegung“ und Wildschäden
Warum die Konflikte eskalieren
Im Barock wird Jagd in Bayern zum Element höfischer Repräsentation – mit entsprechendem Aufwand und hohem Wildbestand. Das führt zu einem Kernproblem, das in vielen Regionen – auch in Oberbayern – den sozialen Unmut verstärkt: überhöhte Wilddichten verursachen Flur- und Waldschäden, während die betroffene Landbevölkerung zugleich eingeschränkt ist, sich zu wehren.
In dieser Gemengelage erscheint Wilderei nicht nur als „Diebstahl“, sondern in lokalen Deutungen mitunter als kompensatorische Praxis: Fleischbeschaffung, Schutz der Ernte, Korrektiv gegen als ungerecht empfundene Privilegien. Dass die tatsächliche Praxis dabei von Not bis Opportunismus reichte, ändert nichts am entscheidenden Punkt: Die Legende lebt von der Konfliktstruktur.
Wichtig ist auch eine Nuance, die die Quellen betonen: Selbst wenn Wilderei formal hart bedroht war, waren Strafen in der Praxis nicht immer maximal, schon weil Aufklärung und Beweisführung oft schwierig waren.
Oberbayern als Erzählraum
Alpenrand, Revierkultur und der „Wildschütz“ als Figur
In Oberbayern – besonders im Alpenvorland und in den Gebirgsregionen – verdichtet sich der Wilderer-Mythos. Das hat mehrere Gründe:
Topographie: Berge, Wälder und schwer zugängliches Gelände begünstigen das Untertauchen und erschweren Verfolgung.
Revierkultur: Jagd- und Forstwesen sind im Alpenraum traditionell stark präsent; Konflikte werden sichtbar.
Erzählökonomie: Der „Wilde“ in der „wilden“ Landschaft ist eine kulturfähige Figur – zwischen Freiheitspathos und Gesetzesbruch.
Charakteristisch ist die volkstümliche Bezeichnung „Wildschütz“ – ein Begriff, der bereits sprachlich den Fokus auf Können (Schießen, Pirschen) statt auf Kriminalität legt. In der Jennerwein-Rezeption wird diese Differenz teils ausdrücklich markiert: „Wilderer“ als Fallensteller vs. „Wildschütz“ als Schütze.
Fallstudie Oberbayern
Georg Jennerwein – vom Kriminalfall zum Alpenmythos
Kaum eine Figur verbindet Oberbayern, Wilderei und Volkskultur so stark wie Georg (Girgl) Jennerwein (1848–1877). In der Rezeption wird er häufig als „bayerischer Robin Hood“ etikettiert, auch wenn zugleich betont wird, dass eine tatsächliche „Umverteilung“ historisch nicht gesichert ist.
Der Mythos als Produkt der Nachwirkung
Bemerkenswert ist, wie stark Jennerweins Ruhm nach seinem Tod anwächst: Das Jennerwein-Lied (in Varianten überliefert, um/seit dem späten 19. Jahrhundert verbreitet) prägt die Deutung und macht aus einem regionalen Kriminalfall eine symbolische Geschichte von Freiheit und Verrat.
Ein zentrales Motiv der Legende ist der „Schuss in den Rücken“, der – unabhängig von der kriminalistischen Detailfrage – als moralische Dramaturgie funktioniert: Der Tod wird zum Zeichen „feiger“ Obrigkeit, der Wilderer zum Opfer.
Grab, Verehrung, touristische Orte als Erinnerungskulur
Jennerwein ist bis heute als Figur lokaler Erinnerung präsent, was sich an der öffentlichen Aufmerksamkeit für seine Grabstätte in Westenhofen (Schliersee) und der touristischen Vermittlung des Ortes zeigt.
Auch die anhaltende Pflege und Benennungspraxis (Vereine, Gedenken) wird in der Darstellung seiner Nachwirkung hervorgehoben.
Bayerische Vergleichsfigur
Der „Bayerische Hiasl“ und die Popularisierung des „gerechten Wildschützen“
Auch wenn der „Bayerische Hiasl“ (Matthias Klostermayr, 1736–1771) geografisch eher im schwäbisch-bayerischen Grenzraum verortet ist, wirkt seine Figur stark in die bayerische Volkskultur hinein – als Archetyp des „gerechten“ Wildschützen, der sich mit der Obrigkeit anlegt.
Die Überlieferung betont – je nach Quelle – Elemente wie Unterstützung der Bevölkerung, spektakuläre Verfolgung und drastische Hinrichtung.
Das „Hiasl-Lied“ (und seine Weitertradierung) zeigt, wie früh Wilderei als Stoff volkstümlicher Selbstbeschreibung dient.
Wichtig für Oberbayern
Jennerwein und Hiasl funktionieren in der kulturellen Logik ähnlich: Nicht die juristische Tat steht im Zentrum, sondern das Bild eines rebellischen Könners, der „oben“ herausfordert und „unten“ verstanden wird.
Recht und Strafe
Von der Todesdrohung zur modernen Jagdwilderei
Historische Härte und praktische Ambivalenz
Die rechtliche Einordnung schwankt historisch zwischen symbolischer Härte (als Angriff auf fürstliche Ordnung) und praktischer Durchsetzung, die häufig durch lokale Gegebenheiten begrenzt war. Für Bayern sind Jagdregal, frühneuzeitliche Strafdrohungen und später ein gradueller Wandel gut dokumentiert.
Nach 1800 werden Jagdgesetze gelockert, das Jagdregal wird abgeschafft und Strafen werden gemildert – ein Trend, der in Bayern ausdrücklich benannt wird.
In Deutschland insgesamt wird die Aufhebung des adligen Jagdregals häufig im Zusammenhang mit den Umbrüchen um 1848/49 erzählt (liberalere Jagdrechte, neue Ordnung von Jagdbezirken).
Bayerisches Jagdrecht heute
Rechtlich ist Wilderei heute kein romantisches Randthema, sondern klar normiert. Der bundesrechtliche Straftatbestand § 292 StGB (Jagdwilderei) stellt u. a. das Nachstellen, Fangen oder Erlegen von Wild unter Verletzung fremden Jagdrechts unter Strafe – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Daneben regelt das Bayerische Jagdgesetz (BayJG) als Landesrecht die Rahmenbedingungen des Jagdwesens in Bayern (Hege, Jagdausübung, Zuständigkeiten).
Faktenkasten - Begriffe im historischen Sprachgebrauch
Wildschütz / Raubschütz: betont Können, oft positiv konnotiert.
Wilderer / Wilddieb: stärker kriminalisierende Bezeichnungen.
Jagdregal: Jagd als Hoheitsrecht, vergeben durch Herrschaft.
Europäischer Vergleich
Warum Wilddiebe vielerorts zu Volksfiguren werden
Die bayerische Ambivalenz ist kein Sonderfall. In vielen europäischen Regionen kollidierten Jagdprivilegien der Eliten mit Alltagsinteressen der Landbevölkerung.
England - Game Laws, „Bloody Code“ und der Black Act
In Großbritannien wurden Wilderei und verwandte Delikte im 18. Jahrhundert teils extrem hart sanktioniert. Der Waltham Black Act (1723) reagierte auf organisierte Gruppen von Wilddieben („Blacks“, die sich maskierten) und steht im Kontext eines Systems, das mit dem Begriff „Bloody Code“ verbunden wird – zahlreiche Delikte konnten mit dem Tod bestraft werden.
Wichtig ist hier nicht nur die Strafe, sondern die gesellschaftliche Bedeutung: Poaching war ein politisiertes Thema, das Klassenkonflikte und Fragen von Eigentum und Zugang zu Ressourcen bündelte – vergleichbar mit dem bayerischen Konfliktfeld um Jagdregal und Wildschäden, wenn auch in anderer Rechtsform.
Frankreich - Abschaffung feudaler Jagdrechte 1789
In Frankreich wird die Verbindung von Jagdprivilegien und sozialem Protest besonders sichtbar: In den Augustbeschlüssen der Revolution wurden feudal geprägte Sonderrechte (einschließlich jagdbezogener Privilegien) abgeschafft bzw. grundlegend verändert.
Deutschland/Österreich - Liberalisierung und neue Ordnung
Für den deutschsprachigen Raum wird häufig betont, dass nach den Umbrüchen um 1848/49 die privilegienbasierte Ordnung des Jagdrechts verändert wurde und sich modernere Systeme (Jagdbezirke, Jagdscheinlogik etc.) etablierten.
Vergleichendes Ergebnis: Überall dort, wo Jagd als Privileg einer Elite organisiert ist, kann Wilderei als „illegale Gegenpraxis“ entstehen – und kulturell als Erzählung von Freiheit, List und Widerstand überleben.
Die „seltsam geehrte“ Praxis
Warum Wilderer als Volkshelden erscheinen konnten
Die anhaltende Sympathie erklärt sich weniger aus der Tat selbst als aus ihrer Deutungsumgebung. Das Deutsche Jagd- und Fischerei-Museum bringt die Spannung auf den Punkt: Das Bild vom Wilderer als „rauer Held“ überblendet bis heute häufig, dass es sich um rechtswidriges Töten von Tieren handelt und ökologische Konsequenzen haben kann.
Typische Bausteine der Heroisierung sind
Ungleichheitserzählung: „Die da oben“ besitzen das Wild, „wir“ tragen den Schaden.
Kompetenznarrativ: Wilderer als Meister des Pirschen, der Berge, des Überlebens.
Moralische Dramaturgie: Verrat, Hinterhalt, tragischer Tod (besonders stark bei Jennerwein).
Mediale Verstärkung: Lied → Theater → Film → Ausflugsziel (nachweisbar in der Jennerwein-Nachwirkung).
Damit wird Wilderei Teil einer volkstümlichen Tradition, ohne dass die Gesellschaft die Praxis als solche gutheißen müsste. Es ist ein bekanntes kulturhistorisches Muster, dass bestimmte Rechtsbrüche dann mythisch werden, wenn sie als Symbol für „Gerechtigkeit“ oder „Freiheit“ lesbar werden.
Wie wir heute auf historische Wilderer blicken
Erinnerung, Vermarktung, Distanz
Historische Wilderer als Kulturgestalten
Historische Wilderer werden heute häufig in einem doppelten Rahmen gesehen:
Kultur- und regionalgeschichtlich (Lieder, lokale Orte, Traditionspflege)
kritisch-historisch (Rechtsbruch, Gewalt, Tierethik, Naturschutz)
Bei Jennerwein lässt sich diese Doppelperspektive sehr konkret beobachten: touristische Information, lokale Gedenkorte und zugleich die Einordnung als „romantische Legende“ mit begrenzter Aktenlage.
Gegenwartsdiagnose „Wilderer“ ist nicht mehr automatisch der „Held der Berge“
Ein weiterer Grund für den Perspektivwechsel liegt darin, dass „Wilderei“ heute oft anders wahrgenommen wird als in den Armuts- und Konfliktkonstellationen früherer Jahrhunderte. Zeitgenössische Darstellungen kontrastieren die ältere Figur des aus Not handelnden „Wildschützen“ mit modernen Formen (Tat aus Rache, aus dem Auto, wegen Trophäen).
Es spiegelt einen allgemeinen westeuropäischen Trend: Je stärker Naturschutz, Wildtiermanagement und Tierschutz in öffentliche Normen eingebunden sind, desto weniger plausibel wirkt die romantische Erzählung als gesellschaftlicher „Gegentext“. Die Legende bleibt – aber sie wird häufig als Legende behandelt, nicht als Handlungsanweisung.
Wilderei in Bayern als Spiegel sozialer Ordnung
und als Erzählung, die bleibt
Wilderei in Bayern, besonders in den oberbayerischen Erinnerungslandschaften, ist ein Lehrstück darüber, wie sich Rechtsgeschichte, Sozialkonflikte und Volkskultur verschränken:
Aus der Monopolisierung der Jagd (Jagdregal) entsteht ein Konfliktfeld, in dem Wilderei als Symbolhandlung verstanden werden kann.
Die volkstümliche Tradition (Lieder, Legenden) macht aus einzelnen Fällen wie Jennerwein eine dauerhafte Figur – bis hin zu Gedenkorten und touristischer Vermittlung.
Die moderne Sicht trennt stärker zwischen kultureller Erinnerung und rechtsstaatlicher Bewertung: Historische Wilderer können als Kulturfiguren interessant sein, ohne dass Wilderei als Praxis legitim würde.
So erklärt sich die „seltsame Ehre“: Nicht die Illegalität wird gefeiert, sondern eine Erzählung über Freiheit, Widerstand und regionale Identität – fest verankert im oberbayerischen Volksgedächtnis.
Literatur & Quellen (Auswahl)
Historisches Lexikon Bayerns: „Wilderei“
bavarikon (Bayerische Staatsbibliothek): Objekt/Artikel zur Wilderei und zur Volkskultur (Hiasl, Jennerwein)
Deutsches Jagd- und Fischerei-Museum (München): „Wilderei“, „Jagdregal“
Strafgesetzbuch (Gesetze im Internet): § 292 Jagdwilderei
Bürgerservice Gesetze Bayern: Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Jennerwein-Nachwirkung / Regionalvermittlung (Tegernsee-Schliersee)
Britannica: „The abolition of feudalism“ (inkl. jagdbezogener Privilegien)
National Justice Museum: „Bloody Code“ und Black Act-Kontext
Text von Rick Albrecht
Bilder
Zwischen Hightech, Umweltkriminalität und konsequenter Strafverfolgung
Vom Wilderermythos zur Gegenwartsrealität
Wer in Bayern das Wort „Wilderei“ hört, denkt oft noch an die überlieferte Figur des Wilderers zwischen Alpenromantik, Grenzüberschreitung und Volkslied. Die gegenwärtige Wirklichkeit ist deutlich nüchterner. Wilderei im heutigen Bayern meint nicht nur den klassischen unbefugten Schuss auf Reh, Hirsch oder Wildschwein, sondern auch den Einsatz verbotener Mittel, die Tötung streng geschützter Arten, den Gebrauch von Giftködern, illegale Fallenpraxis oder Fälle, in denen Hunde Wild reißen und dadurch jagdrechtliche Straftatbestände ausgelöst werden. Aus Sicht von Polizei, Jagdbehörden und Naturschutz ist Wilderei heute kein folklorischer Restbestand vergangener Zeiten, sondern ein Feld von Umweltkriminalität, Tierschutz- und Sicherheitsfragen.
Der rechtliche Ausgangspunkt: Was heute als Wilderei gilt
Juristisch beginnt das Thema mit einer wichtigen Unterscheidung. Jagdwilderei im engeren strafrechtlichen Sinn ist in § 292 StGB geregelt. Bestraft wird, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich aneignet. Der Grundtatbestand reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßigem Vorgehen, bei Taten zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Verwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder bei bewaffnetem gemeinschaftlichem Vorgehen – steigt der Strafrahmen auf drei Monate bis zu fünf Jahre.
Daneben existieren jagdrechtliche Ordnungswidrigkeiten und artenschutzrechtliche Straftatbestände, die nicht deckungsgleich mit § 292 StGB sind. Gerade für die Gegenwart ist diese Differenz entscheidend: Nicht jeder illegale Eingriff in Wildtierbestände ist automatisch „Jagdwilderei“ im engen Sinn, wohl aber jagd- oder naturschutzrechtlich relevant.
Moderne Erscheinungsformen der Wilderei in Bayern
Die heutige Praxis der Wilderei in Bayern zeigt, dass das Phänomen mehrere Gestalten annimmt. Der klassische Fall bleibt der unberechtigte Abschuss im fremden Revier. So wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle gemeldet, in denen angeschossenes oder getötetes Wild außerhalb legaler Jagdausübung aufgefunden wurde und die Polizei von Jagdwilderei ausging.
Daneben treten Mischformen auf, die zwischen Tierschutzverstoß, Jagdvergehen und strafbarer Wilderei liegen. Dazu zählen Fälle, in denen Tiere nicht aus Nahrungs- oder Trophäengründen getötet, sondern demonstrativ zur Schau gestellt oder misshandelt werden. Solche Vorfälle zeigen, dass moderne Wilderei nicht nur auf Aneignung von Fleisch oder Jagdbeute zielt, sondern mitunter auch provokativ, demonstrativ oder aus bloßer Rohheit geschieht.
Hunde, Nachstellungen und mittelbare Formen der Wilderei
Ein zweites Feld sind Fälle, in denen Wild nicht mit der Büchse, sondern mittelbar durch mangelnde Kontrolle von Hunden zu Schaden kommt. Wiederholt kam es in Bayern dazu, dass Rehe oder anderes Wild von Hunden gerissen wurden. Solche Konstellationen machen deutlich, dass Wilderei heute auch aus Fahrlässigkeit, mangelnder Aufsicht oder fehlender Einsicht hervorgehen kann.
Der heutige Wildereibegriff umfasst damit nicht nur den planvoll handelnden „Schwarzgeher“, sondern ebenso Sachverhalte, in denen Haustiere zum unmittelbaren Instrument eines jagdrechtlichen Delikts werden. Für die Strafverfolgung bedeutet das, dass nicht allein klassische Jagdwaffen im Fokus stehen, sondern jede Form unrechtmäßiger Einwirkung auf Wildbestände.
Wildtier- und Artenschutzkriminalität als besonders gravierende Form
Besonders schwer wiegen heute jene Delikte, die in den Bereich der Wildtier- und Artenschutzkriminalität hineinreichen. Dazu zählen vor allem die illegale Verfolgung von Greifvögeln, Eulen und anderen streng geschützten Arten. In Bayern werden seit Jahren Fälle dokumentiert, in denen Vögel durch Beschuss oder durch Giftköder getötet wurden. Besonders problematisch ist dabei der Einsatz hochgefährlicher Stoffe wie Carbofuran, das in der Europäischen Union verboten ist, aber immer wieder als Ursache solcher Vergiftungen festgestellt wurde.
Diese Fälle zeigen, dass moderne Wilderei in Bayern längst nicht nur Reh-, Rot- oder Schwarzwild betrifft. Sie berührt vielmehr auch den Artenschutz und damit den Erhalt ökologisch sensibler Tierarten. Wo geschützte Beutegreifer oder seltene Vogelarten betroffen sind, wird das Delikt aus Sicht der Behörden nicht mehr nur als jagdrechtlicher Verstoß, sondern als schwerwiegende Umweltkriminalität behandelt.
Aktuelle Ermittlungsfälle und neue Täterpraktiken
Mehrere jüngere Verfahren in Bayern zeigen, wie differenziert und aufwendig die Ermittlungen inzwischen geführt werden. Bei Verdachtsfällen rund um tot aufgefundene Greifvögel wurden in den vergangenen Jahren großräumige Suchaktionen, Durchsuchungen und Laboruntersuchungen veranlasst. Dabei kamen nicht nur die örtlichen Polizeidienststellen, sondern auch kriminaltechnische und veterinärmedizinische Fachstellen zum Einsatz.
Gerade an solchen Verfahren wird sichtbar, dass Wilderei heute technisch und organisatorisch anders aussieht als im 19. Jahrhundert. Moderne Täter arbeiten nicht nur mit Jagdwaffen, sondern auch mit Giftstoffen, Lockmitteln, Fahrzeugen und Kommunikationsmitteln. In einzelnen Konstellationen können sogar technische Hilfsmittel eingesetzt werden, die äußerlich an legale Jagdpraxis erinnern, tatsächlich aber rechtswidrig oder außerhalb des gesetzlichen Rahmens verwendet werden.
Technische Entwicklungen und komplizierte Grenzziehung
Die Abgrenzung zwischen erlaubter und unerlaubter Technik ist in der Praxis nicht immer einfach. Seit Mai 2024 ist in Bayern der jagdliche Einsatz bestimmter Nachtsichttechnik für Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das bedeutet jedoch gerade nicht, dass technische Hilfsmittel im Jagdbereich allgemein freigegeben wären. Vielmehr bleibt entscheidend, wer, wo, wann und zu welchem Zweck solche Mittel einsetzt.
Die heutige Rechtslage ist daher differenziert: Technik ist nicht schlechthin verboten, aber sie ist auch nicht schrankenlos erlaubt. Wer sie außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens benutzt, bewegt sich weiterhin im Bereich jagdrechtlicher Verstöße oder strafbarer Handlungen. Gerade deshalb prüfen Behörden bei Verdachtsfällen sehr genau, ob legale Jagdausübung oder illegale Nachstellung vorliegt.
Welche Gesetze in Bayern gelten
Neben § 292 StGB spielt das Bayerische Jagdgesetz eine zentrale Rolle. Es enthält zahlreiche Vorschriften darüber, wie Jagd ausgeübt werden darf und welche Methoden verboten sind. Dazu gehören Bestimmungen zur Nachtjagd, zu unzulässigen Fangvorrichtungen, zum Einsatz von Fallen und zu den Voraussetzungen, unter denen Jagdschutz ausgeübt werden darf.
Ergänzt wird dies durch das Bundesjagdgesetz, das unter anderem bereits das unbefugte, zur Jagd ausgerüstete Betreten eines fremden Jagdbezirks außerhalb allgemein zugänglicher Wege als Ordnungswidrigkeit erfasst. Die Rechtsordnung reagiert somit nicht erst auf den tatsächlichen Abschuss, sondern bereits auf vorbereitende oder methodisch unzulässige Verhaltensweisen.
Strafen und Sanktionen
Für Jagdwilderei im strafrechtlichen Sinn gilt, wie erwähnt, ein Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Daneben drohen bei Verstößen gegen das Jagdrecht empfindliche Geldbußen. Das Bayerische Jagdgesetz sieht in zahlreichen Konstellationen Bußgelder bis zu 5.000 Euro vor.
Noch schwerer wiegen die Sanktionen bei Delikten gegen streng geschützte Arten. Hier greifen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer geschützte Tiere vorsätzlich fängt, schießt, vergiftet oder auf andere Weise tötet, kann mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen belangt werden. Für die Praxis bedeutet das: Wer etwa einen Greifvogel vergiftet oder abschießt, begeht nicht nur eine Jagdrechtsverletzung, sondern kann sich zugleich wegen einer Naturschutzstraftat verantworten.
Wie die Behörden heute gegen Wilderei vorgehen
Das Fundament der heutigen Bekämpfung von Wilderei bildet der Jagdschutz. Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist der Revierinhaber verpflichtet, in seinem Jagdrevier Jagdschutz auszuüben. Dazu können bestätigte Jagdaufseher bestellt werden. Zugleich übt auch die Bayerische Staatliche Polizei Jagdschutz aus, soweit es um den Schutz des Wildes und die Verfolgung von Wilderern geht.
Jagdschutzberechtigte verfügen über konkrete Befugnisse. Sie dürfen Personen anhalten, Personalien feststellen und unter bestimmten Voraussetzungen erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte sowie andere Hilfsmittel abnehmen. Der Vollzug des Jagdrechts liegt in Bayern auf mehreren Ebenen bei staatlichen Behörden – vom Staatsministerium über die Regierungen bis hin zu den unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Fachbehörden
Bei Fällen mit möglichem Artenschutzbezug wird dieses System durch Naturschutzbehörden, veterinärmedizinische Institute und kriminaltechnische Stellen ergänzt. Die örtliche Polizei arbeitet dabei mit den unteren Jagd- und Naturschutzbehörden zusammen. Je nach Fall kommen pathologische Untersuchungen, toxikologische Analysen und kriminaltechnische Auswertungen hinzu.
Besonders bei Vergiftungsfällen oder beim Abschuss geschützter Arten zeigt sich, wie stark die Strafverfolgung professionalisiert wurde. Verfahren werden teilweise durch spezialisierte Staatsanwaltschaften geführt, während Polizeipräsidien eigene Arbeitsgruppen oder standardisierte Handlungsanleitungen für solche Delikte entwickeln. Moderne Wildereibekämpfung ist daher heute interdisziplinär: Sie verbindet klassisches Polizeirecht mit Jagdrecht, Naturschutzrecht und forensischer Untersuchung.
Ermittlungsarbeit am „Tatort Natur“ (Ein Artenschutzprojekt von Gregor Louisoder (GULS) und dem LBV)
Zur modernen Strafverfolgung gehört auch die Einbindung der Öffentlichkeit. In aktuellen Fällen setzte die Polizei bei der Suche nach vergifteten oder abgeschossenen Tieren bereits Drohnen, Diensthunde und systematische Geländeabsuchen ein. Gleichzeitig ruft sie Zeugen regelmäßig zur Mitwirkung auf.
Bürgerinnen und Bürger werden angewiesen, tote Greifvögel oder verdächtige Köder nicht anzufassen, den Fundort zu dokumentieren und die Polizei umgehend zu verständigen. Hintergrund ist die Gefahr, dass Giftstoffe nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Menschen, Haustiere und andere Tiere riskant sein können. Auch darin zeigt sich der Wandel gegenüber der historischen Wahrnehmung: Der moderne „Tatort Natur“ ist kein romantischer Schauplatz, sondern ein Bereich kriminalistischer Spurensicherung.
Folgen für Jäger und Jagdscheininhaber
Wilderei hat heute für legale Jäger zusätzliche Nebenfolgen, die über Geldstrafe oder Freiheitsstrafe hinausgehen. Nach dem Bundesjagdgesetz kann das Gericht bei einschlägigen Verurteilungen die Entziehung des Jagdscheins anordnen. Zudem ist eine Sperre für die Neuerteilung möglich, die sich je nach Schwere des Falls über Jahre erstrecken kann.
In gravierenden Fällen kann ein Jagdverbot die berufliche oder private jagdliche Betätigung dauerhaft beenden. Für Jagdscheininhaber ist das besonders einschneidend, weil sich an Wildereidelikten regelmäßig die Frage der persönlichen Zuverlässigkeit knüpft. Wer durch solche Taten auffällt, verliert nicht nur rechtlich, sondern auch standesethisch seinen Platz innerhalb der legalen Jagdpraxis.
Gesellschaftliche Wahrnehmung heute
Die gesellschaftliche Einordnung von Wilderei ist heute deutlich anders als im Zeitalter der Wildererlieder. Während historische Wilderer in Bayern mitunter in Liedern, Erzählungen und regionalen Legenden heroisiert wurden, erscheint die reale Wilderei der Gegenwart vor allem als Umweltkriminalität, Tierschutzproblem und Angriff auf die rechtsstaatlich geordnete Jagd.
Insbesondere bei Delikten gegen geschützte Arten betonen Behörden und Naturschutzorganisationen, dass solche Taten längst nicht mehr als Kavaliersdelikt gelten. Sie gefährden Artenvielfalt, ökologisches Gleichgewicht und das Vertrauen in den rechtlich geregelten Umgang mit Wildtieren. Der kulturelle Mythos des Wilderers lebt damit eher im historischen Gedächtnis weiter; die praktische Gegenwartswilderei wird dagegen nüchtern und entschieden als Straftat behandelt.
Eine historische Figur in einer modernen Rechtsordnung
Wilderei in Bayern heute steht in einem deutlichen Kontrast zur romantisierenden Rückschau früherer Zeiten. Was einst im kulturellen Gedächtnis als Grenzfigur zwischen Freiheitspathos und Rechtsbruch erscheinen konnte, wird in der Gegenwart vor allem unter den Vorzeichen von Umweltkriminalität, Tierschutz, Artenschutz und öffentlicher Sicherheit betrachtet.
Gerade darin liegt die historische Pointe: Die Figur des Wilderers gehört noch immer zum kulturellen Inventar Bayerns, die Wirklichkeit moderner Wilderei aber ist technisch, forensisch und rechtlich geprägt. Sie betrifft nicht nur einzelne Reviere und Jäger, sondern den Schutz von Wildtieren, Landschaften und Rechtsnormen insgesamt. Wer heute in Bayern wildert, tritt daher nicht in die Fußstapfen einer Volksfigur, sondern in den Fokus eines eng verzahnten Systems aus Jagdschutz, Polizei, Naturschutz und Strafverfolgung.
Text von Rick Albrecht
Bilder
In Oberbayern erscheint der Begriff „Wilddiebdenkmal“ als feste Bezeichnung für Erinnerungsorte deutlich seltener als allgemeinere Begriffe wie „Marterl“, „Gedenktafel“ oder „Grab“, wenn es um bekannte historische Wilderer geht. Dies zeigt sich besonders am Beispiel des legendären Georg „Girgl“ Jennerwein, dessen Erinnerungskultur vor allem über Grabstätten und Gedenktafeln gepflegt wird.
Ein zentraler Erinnerungsort ist das Jennerweingrab im Schlierseer Ortsteil Westernhofen, gelegen auf dem Friedhof der Gemeinde Schliersee unweit der Kirche St. Martin. Hier befindet sich die Grabstätte Jennerweins, deren ursprüngliches Grabkreuz aus dem Jahr 1877 bis heute eine bedeutende Rolle in der lokalen Überlieferung spielt.
Ein weiterer wichtiger Gedenkort ist die Jennerwein-Gedenktafel am mutmaßlichen Todesort in den Schlierseer Bergen, unterhalb des Kamms bei Rinnerspitz/Peißenberg, der meist über die Route vom Spitzingsee erreicht wird. Die hölzerne Tafel ist an einem Baum angebracht und erinnert an die Erschießung Jennerweins, wie sie in zahlreichen Wanderbeschreibungen überliefert ist.
Auch jenseits der Jennerwein-Tradition finden sich vergleichbare Erinnerungszeichen: Am Kreuzweg zur Riedersteinkapelle oberhalb des Tegernseer Tals befindet sich eine Gedenktafel für den Wilderer Leonhard Pöttinger. Beim Bau des Weges wurden die sterblichen Überreste des seit 1861 vermissten Pöttinger entdeckt, woraufhin zur Erinnerung eine Tafel angebracht wurde.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Erinnerung an Wilderer in Oberbayern seltener über eigens bezeichnete „Wilddiebdenkmäler“, sondern überwiegend über Grabstätten, Gedenktafeln und Marterl tradiert wird – Ausdruck einer regional gewachsenen und vielfach volkstümlich geprägten Erinnerungskultur.
In Oberbayern taucht der Begriff „Wilddiebdenkmal“ als feste Denkmalbezeichnung deutlich seltener auf als „Marterl/Gedenktafel/Grab“ im Kontext bekannter Wilderer (v. a. Jennerwein).
Jennerweingrab (Georg „Girgl“ Jennerwein) – Schliersee-Westernhofen (bei Kirche St. Martin)
Ort: Friedhof Westenhofen, Gemeinde Schliersee (Landkreis Miesbach).
Info: Grabstätte des legendären „Wildschütz Jennerwein“; das Original-Grabkreuz (1877) ist Teil der lokalen Erinnerungskultur.
Jennerwein-Gedenktafel am Todesort/nahe Rinnerspitz („Peißenberg“) – Schlierseer Berge (Route Spitzingsee → Bodenschneid/Rinnerspitz)
Ort: Unterhalb des Kamms im Bereich Rinnerspitz / Peißenberg (Bodenschneid-Gebiet; Zugang typischerweise von Spitzingsee).
Info: Hölzerne Gedenktafel an einem Baum erinnert an die Erschießung Jennerweins (laut Beschreibung einer Wanderroute).
Gedenktafel für den Wilderer Leonhard Pöttinger – Riederstein (Tegernseer Tal)
Ort: Am Kreuzweg zur Riedersteinkapelle am Riederstein (Stadtgebiet Tegernsee; Koordinaten des Bergs: 47°42′15″N, 11°47′33″E).
Info: Beim Bau des Kreuzwegs wurden die Gebeine des 1861 verschwundenen Wilderers Leonhard Pöttinger gefunden; eine Gedenktafel erinnert daran (Tafeltext ist im Artikel)
Text von Rick Albrecht
Bilder
Tiere jagen Jäger in der mittelalterlichen Kunst
Symbolische Umkehrungen, christliche Metapher und ein oberbayerisches Nachleben in der Wilderer‑Folklore
Das mittelalterliche Europa liebte Bilder, die die Welt auf den Kopf stellen. In Handschriften, Holzschnitzereien und Wandmalereien begegnet uns immer wieder ein komisches – oft auch verstörendes – Motiv: Tiere jagen Jäger. Hasen schnüren einen Mann mit Bogen und Hunden fest; Hirsche (oder andere Tiere) üben Rache; die Hierarchie von Räuber und Beute kollabiert zu einer grotesken Parodie der Jagd. Solche Szenen gehören zur größeren Bildsprache des mundus inversus („verkehrte Welt“), einem Repertoire von Umkehrungen, das je nach Kontext verspielt, moralisierend oder sozial zugespitzt sein kann. Ein besonders gut dokumentierter Strang ist der Zyklus der „Killerhasen“ – Hasen, die den Jäger am Spieß braten –, zusammengestellt mit zahlreichen Beispielen und bibliografischen Hinweisen im Archivalia‑Beitrag „Verkehrte Welt: Hasen fangen und braten den Jäger.“ https://archivalia.hypotheses.org/114945
Wo das Motiv erscheint: Handschriften, Architektur und Ikonographie der „verkehrten Jagd“
Illuminierte Handschriften (Marginalien und Bordüren). Die bekanntesten Szenen „Tiere jagen Jäger“ finden sich in den Rändern gotischer Handschriften: Tiere, die sonst gejagt werden – besonders Hasen –, werden plötzlich bewaffnet, organisiert und grausam. Die British Library hat mehrere Beispiele popularisiert und ihren dunkel‑humorigen Charakter sowie die Wiederkehr des Motivs in unterschiedlichen Codices hervorgehoben. Archivalia zeigt, wie häufig moderne Nacherzählungen beim „kuriosen Meme“ stehen bleiben, während die Forschung kontextbezogene Lektüre und sorgfältige Dokumentation der Einzelbelege verlangt.
Aus kunsthistorischer Sicht sind Marginalien deshalb wichtig, weil sie „lizenzierter“ Raum sind: Sie stehen neben sakralem oder gelehrtem Text, sind aber nicht mit ihm identisch. In den Rändern können Parodie, Satire und soziale Kommentare erscheinen, ohne unmittelbar in der autoritativen Stimme des Haupttextes zu sprechen. Diese strukturelle Trennung ist ein Schlüssel dafür, warum Umkehrungen – Jäger werden gejagt – so frei darstellbar waren.
Architekturskulptur und Kirchenausstattung. Das Umkehrungsmotiv ist nicht auf Bücher beschränkt. Archivalia verweist auf ein Beispiel des 12. Jahrhunderts in einem architektonischen Relief (Kaiserdom Königslutter), in dem Hasen einen Jäger gefangen haben – ein Hinweis darauf, dass das Thema auch in die monumentale Steinplastik gelangen konnte und nicht nur ein Spiel der Handschriftenränder war. Allgemeiner gilt: Dieselbe komisch‑moralische Imaginationskraft, die Marginalien antreibt, belebt auch spätmittelalterliche Holzarbeiten in Kirchen, etwa Chorgestühle und Miserikordien (die klappbaren „Gnadensitze“), die häufig satirische und umkehrende Bildmotive zeigen.
Wandmalerei und repräsentative/„häusliche“ Räume. Der Archivalia‑Beitrag erweitert den Horizont zudem auf frühneuzeitliche Fortsetzungen – „Hasenhäuser“ und bemalte „Hasensäle“ –, einschließlich detaillierter Diskussionen von Fassadenfriesen, in denen Hasen einen „Staat“ bilden, Menschen unterwerfen und sie „jagen“. Diese Beispiele sind chronologisch später als der mittelalterliche Kern, machen aber einen wichtigen Punkt sichtbar: Ist die „verkehrte Jagd“ einmal etabliert, wird sie zu einer langlebigen visuellen Kurzschrift für Umkehrung – eine Bildsprache, die überdauert und sich anpasst.
Wie das Motiv jenseits von „Mittelalterliche Leute waren halt seltsam“ gelesen wird
Die Versuchung ist groß, Killerhasen als mittelalterlichen Unsinn zu behandeln. Archivalia warnt gerade vor dieser Verflachung: Dasselbe Motiv kann – je nachdem, wo und wie es erscheint – Unterhaltung, moralische Allegorie, politische Satire oder gelehrtes Spiel sein.
Hilfreich ist es, das Motiv als Bündel überlappender Bedeutungen zu verstehen:
Moralische Korrektur durch groteske Umkehrung. Mittelalterliche Morallehre nutzt Umkehrungen oft, um Laster sichtbar zu machen: Hochmut wird lächerlich, wenn die vermeintlich Mächtigen durch die Schwachen gedemütigt werden. Das Bild sagt visuell: „Du bist nicht so dominant, wie du glaubst.“
Kritik an Gewalt und Herrschaft. Jagd ist aristokratische Performance ebenso wie Nahrungsbeschaffung. Ein Bild, in dem Tiere den Jäger zerlegen, kann als verstörender Spiegel der Gewalt gelesen werden, die ihnen gewöhnlich angetan wird – eine „Auge‑um‑Auge“-Fantasie, die gerade durch ihre Symmetrie Unbehagen erzeugt.
Karnevaleske Spannungsentladung. Umkehrungsbilder wirken wie ein Ventil. Sie erlauben der Vorstellung, Hierarchien zu kippen, ohne sie in der Realität zwingend zu stürzen – ein künstlerisches Pendant zu „lizenzierter“ Unordnung.
Christentum und das Paradox der Umkehrung: Demut, Gericht und „die Letzten werden die Ersten sein“
Das mittelalterliche Christentum ist nicht bloß eine Religion stabiler Hierarchien; es enthält auch eine hartnäckige Gegenströmung der Umkehrung. Die Evangelien kehren Erwartungen wiederholt um („die Letzten werden die Ersten sein“), und mittelalterliche Frömmigkeit wertet Demut, Schwäche und Leiden als Wege zum Heil. Diese theologische Logik macht Umkehrungsbilder kulturell lesbar – selbst dann, wenn sie als Komik auftreten.
Es gibt aber auch ein dunkleres christliches Register: Umkehrung kann Gericht bedeuten. Der gejagte Jäger wird zum Emblem moralischer Abrechnung – zurückkehrende Gewalt, gestürzter Hochmut, fragwürdige Herrschaft. Archivalias Diskussion der Interpretationsfallen ist hier hilfreich: Theologische Deutungen können plausibel sein, müssen aber gegen die Verbreitung des Motivs in nicht‑christlichen Kontexten (einschließlich jüdischer Handschriften) und gegen seine häufige Funktion als spielerische Unterhaltung geprüft werden.
Die sicherste Schlussfolgerung ist daher nicht, dass jeder Killerhase eine Predigt sei, sondern dass christliche Kulturen über naheliegende Metaphern verfügten, warum Umkehrungen wichtig sind: Demut versus Hochmut, gerechte Vergeltung und die Fragilität weltlicher Macht.
Mittelalterliche Sozialordnung
Jagd als Privileg – und warum die Umkehr „trifft“
Wer „Tiere jagen Jäger“ verstehen will, muss Jagd verstehen. In weiten Teilen Europas waren Jagdrechte eng mit Elitenstatus verbunden; Jagd war Machtdemonstration über Land, Körper und Ressourcenzugang. Wenn ein Bild die Jagd umkehrt, attackiert es symbolisch ein soziales Skript.
Hier beginnt das Motiv auch, die emotionale Logik späterer Bewunderung für Wilderer vorzuzeichnen: Wenn der Jäger für privilegierte Autorität steht, wird der gejagte Jäger zur Fantasie, dass die Mächtigen eingehegt werden.
Die bayerische rechts‑ und sozialhistorische Literatur formuliert den gleichen Strukturpunkt von der anderen Seite: Wilderei wird erst dann bedeutungsvoll, wenn exklusive Jagdrechte existieren. Das Historische Lexikon Bayerns sagt dies ausdrücklich – Wilderei ist durch Rechte und Privilegien bedingt, die andere ausschließen. Anders gesagt: Herrschaft (exklusive Rechte) erzeugt ihren Schatten (Übertretung), und symbolische Umkehrungsbilder gehören zum selben kulturellen Ökosystem wie reale Konflikte um Jagd.
Karneval, Narrenfest und „lizenzierte Umkehr“
Europas ritueller Spiegel
Das mittelalterliche Europa stellte Umkehr nicht nur in Bildern dar; es inszenierte sie. Festbräuche – Karneval/Fasching, „misrule“ (temporäre Unordnung) und das Narrenfest – kehrten Hierarchien zeitweise um: Narren werden zu „Königen“, niedere Kleriker parodieren höhere Ämter, und Alltagsnormen lockern sich in einer kontrollierten Saison der Unordnung. Eine theaterhistorische Diskussion beschreibt „festive misrule“ als Grundannahme spätmittelalterlicher Aufführungskultur: Grenzüberschreitung wird im Rahmen des Kalenders erlaubt.
Für den deutschsprachigen Raum ist Fasching die katholische Fastnachts‑/Shrovetide‑Tradition, wie sie in Bayern und Österreich bekannt ist, und damit als europäischer vorösterlicher Zyklus verankert. Diese Praktiken sind nicht identisch mit Killerhasenbildern, erklären aber, warum Umkehr kulturell „normal“ wirken konnte: Umkehr ist nicht immer Revolution; sie kann ritualisierte Kommentierung der Sozialordnung sein.
Es gibt viele fortlaufende Debatten darüber, ob bei Karneval und „verkehrter Welt“ eher theologische Ernsthaftigkeit oder populäre „Lachkultur“ im Vordergrund steht. Dass die Forschung hier uneins ist, ist produktiv: Es erinnert daran, dass mittelalterliche Betrachter Umkehr als Komik genießen und zugleich ihren Stachel erkennen konnten.
Im Bilderbuch „Der Strewelpeter“ wird dieses Thema ebenfalls in einer Geschichte behandelt: „Die Geschichte vom wilden Jäger“. Bemerkenswert ist, dass dies die einzige Geschichte der Sammlung ist, die sich nicht direkt an Kinder richtet. In der Geschichte versucht ein Jäger, Kaninchen zu jagen, doch ihm werden stattdessen Brille und Gewehr gestohlen, und er wird selbst zum Gejagten.
Warum das Bild des gejagten Jägers in der bayerischen Vorstellungswelt weiter „funktioniert“
Die mittelalterlichen Darstellungen „Tiere jagen Jäger“ sind kein Ein‑Botschaft‑Code. Sie sind eine flexible Umkehrungsmaschine – manchmal moralisch, manchmal komisch, manchmal ein kleines Stück symbolischer Vergeltung. Die Quellen machen sowohl die Breite des Motivs als auch die Risiken deutlich, ihm eine einzige Meisterdeutung aufzuzwingen.
Gleichwohl lässt sich eine Kontinuität kultureller Logik beobachten: Umkehrungsbilder gedeihen dort, wo Hierarchie sichtbar und umkämpft ist. Oberbayerns mittelalterliche Kloster‑ und Kunstwelt stellte Medien und Kontexte bereit, in denen solche Umkehrungen verständlich waren; Oberbayerns moderne Geschichte von Jagdkonflikt und Wilderer‑Legende stellte später eine soziale Bühne bereit, auf der dieselbe Umkehrlogik zu Biografie, Ballade und kollektiver Erinnerung wurde.
In diesem Sinn gehören der mittelalterliche Hase, der den Jäger brät, und der oberbayerische Wildschütz, der den Jagdaufseher ausmanövriert, zu derselben langen europäischen Tradition, sich – kurz, scharf und oft lachend – den Moment vorzustellen, in dem die Welt kippt.
Text von Rick Albrecht