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BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Am 18. August 1896 unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. das Bürgerliche Gesetzbuch. Damit wurde das Privatrecht im Deutschen Reich erstmals einheitlich geregelt.

Nach der Reichsgründung 1871 bestanden in den einzelnen Ländern sehr unterschiedliche Rechtsordnungen. Verträge, Eigentum, Familienrecht und Erbrecht waren je nach Gebiet verschieden geregelt. Das BGB sollte diese Unterschiede zusammenführen und eine gemeinsame rechtliche Grundlage schaffen.

In Kraft trat das Gesetz am 1. Januar 1900. Es blieb über politische Systeme hinweg bestehen und wurde immer wieder angepasst. Wichtige Änderungen betrafen später unter anderem die Gleichstellung von Mann und Frau, den Verbraucherschutz und das Erbrecht.

BGB
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