Bier und Braukunst

Bierkunst

Die Geschichte des Bierbrauens

Bier gehört zu den ältesten Kulturleistungen der Menschheit. Lange bevor es in bayerischen Klöstern, Städten und Wirtshäusern zur prägenden Alltagssitte wurde, war es im Alten Orient bereits ein fester Bestandteil von Ernährung, Arbeit und religiösem Leben. Seine Geschichte beginnt deshalb nicht in Europa, sondern in den frühen Ackerbau- und Stadtgesellschaften Mesopotamiens und Ägyptens. Von dort aus verbreiteten sich die Voraussetzungen des Brauens mit Getreideanbau, Vorratshaltung und technischem Wissen schrittweise bis nach Europa – und fanden in Oberbayern einen besonders dichten kulturellen Ausdruck. 

Kulturelle Bedeutung in der vormodernen Welt

Zu bedenken sei: In vormodernen Zeiten war Alkohol in besiedelten und kultivierten Gebieten nicht nur ein Genussmittel, sondern eine echte Notwendigkeit. In den meisten Regionen der vormodernen Welt gab es kaum sanitäre Einrichtungen, Umweltschutz oder Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit. Dadurch waren Wasserquellen häufig durch Abfälle aus Städten und Landwirtschaft sowie durch Parasiten und Mikroorganismen verunreinigt. Gelagertes Wasser wurde zudem schnell ungenießbar, da es keine luftdichten Behälter oder Kühlmöglichkeiten gab. 

Das meiste Wasser, das den Stadtbewohnern zur Verfügung stand, war aus heutiger Sicht nicht trinkbar. Dies war einer der Hauptgründe für die Entwicklung von Verfahren zur Herstellung fermentierter, alkoholischer Getränke wie Wein, Bier und Schnaps. Alkoholhaltige Getränke waren oft sicherer, weil bei ihrer Herstellung die Flüssigkeit erhitzt oder gekocht wurde und der Alkohol zusätzlich Mikroorganismen abtöten konnte. Stärkerer Alkohol wurde zudem häufig mit Fruchtsaft, Honig oder Wasser gemischt, was die Haltbarkeit und Sicherheit weiter erhöhte.  

Daher war Alkohol in der vormodernen Welt stets ein sehr wichtiges und oft streng reguliertes Produkt. 

Ursprünge im Alten Orient

Im alten Sumer, im Süden Mesopotamiens, ist Bier in Keilschriftquellen des 3. Jahrtausends v. Chr. klar belegt. Noch ältere proto-keilschriftliche Texte aus der Zeit um 3200 bis 3000 v. Chr. zeigen, dass Bier damals bereits Teil einer zentral organisierten Stadtwirtschaft war. Es erscheint dort nicht bloß als Getränk, sondern als verwaltetes Erzeugnis einer frühstädtischen Überschussökonomie. Genau darin liegt seine kulturgeschichtliche Bedeutung: Bier verband Ackerbau, Vorratswirtschaft und Verwaltung. Wer Bier herstellte oder verteilte, bewegte sich bereits in einer Welt von Abgaben, Rationen und schriftlich erfassten Beständen. 

Zugleich war das Brauen in Sumer kulturell hoch aufgeladen. Die Göttin Ninkasi galt als Schutzgöttin des Bieres. In einem ihr gewidmeten Lied (Hymnus) werden sogar die einzelnen Schritte der Bierherstellung erwähnt, z. B. Gärbottich, Sammelgefäß und gefiltertes Bier. Das spricht dafür, dass Brauen nicht nur praktische Alltagstechnik, sondern auch ein erinnerungswürdiges, beinahe feierliches Wissen war. Die sumerische Braukunst beruhte auf Gerste und weiterverarbeiteten Getreideprodukten; sie stand also der Vorrats- und Brotökonomie deutlich näher als dem modernen Bild des klar ausgeschenkten Lagerbiers. Bier war in Sumer nicht Nebensache, sondern ein fester Baustein urbaner Kultur. 

Ägypten übernahm diese Kultur des Brauens und entwickelte sie weiter. Darstellungen in Gräbern aus der Zeit um 2400 v. Chr., zeigen, wie Gerste oder teilweise gekeimte Gerste zerkleinert, mit Wasser vermischt und zu Kuchen getrocknet wurde. Aus deren Auszug entstand dann durch Gärung Bier. Andere Quellen und Grabmodelle belegen außerdem, dass Bier nicht nur in Haushalten, sondern auch in größeren Brauereien hergestellt wurde. Seine soziale Reichweite war enorm: Bier begegnet in ägyptischen Quellen als Teil von Arbeitsrationen, als Getränk bei Festen und Bestattungen, als Grabbeigabe und sogar als Zutat medizinischer Rezepte. Es galt ausdrücklich als Nahrung, nicht nur als Rauschmittel. Am Nil war Bier damit zugleich Alltagsgetränk, Wirtschaftsprodukt und Kulturgut. 

Vom Nahen Osten nach Europa

Wie gelangte diese Braukultur nach Europa? Am plausibelsten ist nicht die Vorstellung eines einzelnen „Rezepts“, das von Ort zu Ort weitergereicht wurde, sondern die Ausbreitung eines ganzen Wissenspakets. Die Forschung zur Neolithisierung Europas (dem Übergang von Jägern und Sammlern zu Ackerbau und Viehzucht) beschreibt zwei Hauptwege, auf denen Landwirtschaft aus dem Nahen Osten nach Europa gelangte: eine Seeroute entlang der nördlichen Mittelmeerküste und eine Binnenroute über den Balkan und Mitteleuropa. Auf diesen Routen verbreiteten sich Getreidearten, Vorratstechniken und Verarbeitungsformen – also genau die Grundlagen, auf denen Brauen beruht. Wenn Europa in der Forschung als sekundärer Brauraum gilt, dann deshalb, weil die entscheidenden Voraussetzungen des Bierbrauens zuvor in Südwestasien ausgebildet worden waren. 

Im Mittelmeerraum beschleunigten vor allem Handelskontakte über das Meer diese Entwicklung. Von Südosteuropa breitete sich die neue Wirtschaftsweise weiter in den zentralen und westlichen Mittelmeerraum aus, ehe sie das Hinterland prägte. Spätestens in der römischen Zeit waren nördlich der Alpen längst eigene Ale-Traditionen entstanden; Plinius und Tacitus berichten von Bier bei Sachsen, Kelten sowie nordischen und germanischen Gruppen. Dass zentrale Brauwörter wie malt, mash, wort und ale angelsächsischen Ursprungs sind, zeigt zusätzlich, wie stark Europa das übernommene Grundwissen in eigene sprachliche und handwerkliche Formen übersetzte. Im Mittelalter wurde dieses Wissen weiter regionalisiert: Vor allem klösterliche Gemeinschaften bewahrten das Brauen als Handwerk und entwickelten es weiter. Aus dieser europäischen Verdichtung gingen jene Braulandschaften hervor, in denen Bier bis heute identitätsstiftend wirkt. 

Oberbayern als Braulandschaft

Für Oberbayern war diese Entwicklung besonders folgenreich, weil sich hier Klostertradition, landesherrliche Ordnung und städtisches Braugewerbe früh überlagerten. Das Kloster Andechs führt seine Braugeschichte auf Rechte und Privilegien des 15. Jahrhunderts zurück. Schon in der Stiftungsurkunde von 1458 werden Tavernen- und Zapfrechte genannt, und die Versorgung der Pilger gehörte zum klösterlichen Auftrag. Freising wiederum verweist auf Quellen zum Bierbrauen bereits aus dem Jahr 825 und beschreibt sich seit dem 19. Jahrhundert als wissenschaftliches Zentrum der Bierherstellung. Damit zeigt sich ein typischer Zug oberbayerischer Biergeschichte: Brauen war nie nur ländliche Gemütlichkeit, sondern ebenso Versorgung, Organisation, Ausbildung und Herrschaftspraxis. 

Ein Schlüsselraum dieser Entwicklung war München. Der Verein Münchener Brauereien führt die Ursprünge des Münchner Bieres auf frühe Bierabgaben im Raum Freising sowie auf Einträge zu Brauerabgaben im Münchner Salbuch von 1280 zurück. Noch wichtiger war aber die rechtliche Ordnung des Brauens: 1487 begrenzte das Münchner Reinheitsgebot die Bierherstellung auf Hopfen, Gerste und Wasser, und 1516 wurden vergleichbare Bestimmungen als Teil der bayerischen Landesordnung festgeschrieben. Auch die Geschichte des Weißbieres prägte Oberbayern nachhaltig. Nach den Angaben des Portals „Bayerisches Bier“ gelangte die Technik der obergärigen Bierherstellung um 1480 aus Böhmen nach Bayern. Im 16. und 17. Jahrhundert entwickelte sich Weißbier zu einer wichtigen Einnahmequelle der Wittelsbacher; Maximilian I. ließ in München ein Weißes Hofbräuhaus errichten, und aus den erteilten Privilegien entstand zeitweise ein landesherrliches Monopol. Hier zeigt sich ein typisch bayerischer Zug der Braugeschichte: Bier war Lebensmittel, Machtfaktor und Steuerquelle zugleich. 

Im 19. Jahrhundert erhielt die oberbayerische Bierkultur schließlich jene Form, die heute weltweit mit Bayern verbunden wird. Das Historische Lexikon Bayerns betont, dass technische Neuerungen das bayerische Bier erst zum deutschen und internationalen Exportschlager machten. Seit etwa 1840 waren vorallem helle und dunkle Lagerbiere besonders erfolgreich. Lagerbier brauchte jedoch kühle Gär- und Lagerbedingungen. Deshalb wurden tiefe Keller angelegt, über denen schattige Ausschankplätze entstanden – die Keimzelle des Biergartens. Die offizielle Seite „Bayerisches Bier“ sieht darin die Geburtsstunde dieser heute so typisch oberbayerischen Form des Beisammenseins. Freising erinnert zusätzlich an die Biergartenverordnung von 1812, die den Ausschank außerhalb der Wirtschaft erlaubte und den Brauch des “Brotzeitmitbringens” festigte. So verdichtete sich in Oberbayern eine jahrtausendealte Biergeschichte zu einer Lebensform: aus Technik wurde Brauch, aus Braukunst wurde gelebte Kultur. 

 

Text von Rick Albrecht

Mittelalterliche Kloster-Braukultur

Wie Oberbayern zur prägenden Bierlandschaft wurde 

Wer heute an Oberbayern denkt, denkt oft auch an Klöster, Biergärten, Wallfahrtsorte und alte Brauhäuser. Diese Verbindung ist kein spätes Klischee, sondern das Ergebnis einer langen Entwicklung. Die mittelalterliche Kloster-Braukultur in Oberbayern entstand aus der Verbindung von Landwirtschaft, klösterlicher Selbstversorgung, Herrschaftsrechten und wachsendem handwerklichem Wissen. Zwischen frühem Mittelalter und Früher Neuzeit wandelte sich das Brauen von einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit zu einem geordneten, rechtlich geregelten und wirtschaftlich bedeutenden Gewerbe. Gerade in Oberbayern wirkten Klöster dabei als Zentren der Produktion, der Versorgung und der Traditionsbildung. 

Die Anfänge im frühen Mittelalter

Im frühen Mittelalter war Bier in Bayern noch kein typisches Handelsprodukt der Städte, sondern vor allem Teil der alltäglichen Nahrungswirtschaft. Das Historische Lexikon Bayerns betont, dass Bier in Bayern auf deutlich ältere Wurzeln zurückgeht, doch im Mittelalter wurde das Brauen vor allem in Haushalten, auf Höfen und in Grundherrschaften fortgeführt. Klöster passten ideal in diese Struktur: Sie verfügten über Land, Getreide, Arbeitskräfte, Speicher und geregelte Tagesabläufe. Bier war deshalb für sie nicht bloß Genussmittel, sondern ein nahrhaftes, lagerfähiges und hygienisch oft zuverlässigeres Getränk als unsicheres Wasser. In einer Zeit, in der Selbstversorgung wirtschaftlich entscheidend war, gehörten Brauen und Backen selbstverständlich zusammen. 

Für Oberbayern ist Freising mit Weihenstephan ein besonders frühes Beispiel. Die Weihenstephaner Geschichte verweist auf Braurechte ab 1040. In der Region wird sogar auf noch ältere Bezüge des Brauens am Weihenstephaner Berg hingewiesen. Auch wenn einzelne Frühdatierungen in der öffentlichen Erinnerung oft symbolisch aufgeladen sind, steht außer Frage, dass Weihenstephan bereits im Hochmittelalter ein wichtiger klösterlicher Braustandort war. Das ist kulturgeschichtlich bedeutsam, weil sich hier exemplarisch zeigt, wie eng geistliches Leben, Grundherrschaft und Versorgung zusammenhingen. Ein Kloster braute nicht nur für den Konvent, sondern ebenso für Bedienstete, Gäste, Pilger und abhängige Wirtschaftseinheiten. 

Klöster als Orte von Wissen und Versorgung

Die Stärke der Klöster lag nicht allein in ihrer Größe, sondern in ihrer Organisationsform. Ein Konvent konnte Arbeit dauerhaft strukturieren, Verfahren bewahren und verbessern sowie Rohstoffe planbar einsetzen. Klöster waren deshalb wichtige Träger von Erfahrungswissen. Brauen verlangte Kenntnis über Getreide, Mälzen, Wasser, Gärung, Lagerung und Ausschank. Dieses Wissen wurde nicht in modernen Laboren generiert, sondern durch wiederholte Praxis, Beobachtung und Regelmäßigkeit verfeinert. Gerade Benediktinerklöster, die auf geordneten Alltag und wirtschaftliche Eigenständigkeit setzten, boten dafür gute Voraussetzungen. Das gilt in Oberbayern besonders für Häuser wie Weihenstephan, Andechs und im weiteren altbayerischen Raum auch Weltenburg. 

Hinzu kam der soziale Auftrag vieler Klöster. Wallfahrer, Reisende, Arme und Arbeiter mussten versorgt werden. Bier hatte in diesem Zusammenhang einen praktischen Wert: Es lieferte Kalorien, war vergleichsweise gut haltbar und ließ sich in unterschiedlicher Stärke herstellen. Klosterbrauen war daher Teil gelebter Gastlichkeit. Für Andechs lässt sich diese Verbindung besonders gut fassen. Die Geschichte der Klosterbrauerei verweist darauf, dass die Benediktiner, die 1455 von Tegernsee nach Andechs kamen, sehr wahrscheinlich umfangreiche Braukenntnisse mitbrachten. In der Stiftungsurkunde von 1458 erscheinen dann bereits Wirtshaus- und Zapfrechte. Das zeigt, dass Brauen im klösterlichen Kontext nicht improvisiert, sondern institutionell eingebunden war. 

Veränderungen im Hoch- und Spätmittelalter

Zwischen Hoch- und Spätmittelalter änderte sich das Brauwesen in Bayern grundlegend. Mit dem Wachstum von Märkten, Städten und landesherrlicher Verwaltung gewann Bier wirtschaftlich an Gewicht. Brauen war nun nicht mehr nur Eigenversorgung, sondern zunehmend abgabenpflichtig, kontrolliert und herrschaftlich interessant. Das Historische Lexikon Bayerns beschreibt das Brauwesen insgesamt als stark herrschaftlich geprägt. Für Klöster in Oberbayern bedeutete das zweierlei: Einerseits konnten sie von Privilegien, Schankrechten und Grundbesitz profitieren; andererseits wurden sie in ein dichteres Netz aus Abgaben, Aufsicht und Konkurrenz eingebunden. Bier war damit nicht mehr nur Klostergut, sondern Teil einer sich verdichtenden Territorialwirtschaft. 

Eine wesentliche Veränderung war die wachsende Rolle des Hopfens. Frühere Biere konnten mit unterschiedlichen Kräutern gewürzt oder konserviert werden, doch der Hopfen setzte sich langfristig als besonders geeigneter Rohstoff durch. Er verbesserte Haltbarkeit und Geschmacksstabilität und machte Bier besser transport- und lagerfähig. Für eine Region wie Oberbayern, in der klösterliche und landesherrliche Braustätten zunehmend regelmäßiger produzierten, war das ein erheblicher Fortschritt. Die spätere rechtliche Fixierung von Hopfen, Wasser und Malz knüpfte an diese Entwicklung an. Die Standardisierung des Bieres begann also nicht erst mit einem einzelnen Gesetz, sondern mit einem längeren Prozess der Rohstoff- und Qualitätsverdichtung. 

 

Recht, Ordnung und Qualität in Oberbayern

Ein Wendepunkt für den oberbayerischen Raum war die zunehmende rechtliche Regelung des Brauens im ausgehenden Mittelalter. München spielte dabei eine zentrale Rolle. Nach Angaben des Vereins Münchener Brauereien gab es bereits in Magistratssatzungen der Jahre 1447 bis 1453 Vorgaben, dass Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden dürfe. 1487 erließ Herzog Albrecht IV. dann das Münchner Reinheitsgebot für München. Es regelte nicht nur zulässige Zutaten, sondern auch Preise und Qualitätskontrolle. Damit wurde deutlich, dass Bier inzwischen als sensibles Lebensmittel, als Einnahmequelle und als politisch regelbares Gut verstanden wurde. 

Für Klöster in Oberbayern war das folgenreich. Sie brauten zwar im Rahmen alter Rechte und Traditionen, mussten sich aber zunehmend in landesherrlich geordnete Strukturen einfügen. Das berühmte Reinheitsgebot von 1516 übertrug ähnliche Grundsätze auf das Herzogtum Bayern insgesamt. Interessant hierbei ist, dass der Begriff „Reinheitsgebot“ selbst viel jünger ist als die Verordnung von 1516. Historisch wichtiger ist deshalb weniger der spätere Mythos als die tatsächliche Wirkung: Die Zutaten wurden normiert, Qualität wurde überprüfbar, und Bierherstellung erhielt eine rechtliche Verlässlichkeit, die klösterlichen wie städtischen Braustätten zugutekam. Gerade in Oberbayern entstand so jene Verbindung von Ordnung, Handwerk und regionalem Selbstverständnis, die bis heute nachwirkt. 

Frühe Neuzeit: Spezialisierung und neue Brauformen

Mit der Frühen Neuzeit trat die oberbayerische Braukultur in eine neue Phase ein. Die herausragende Stellung des Bieres in Bayern wird eigentlich erst ab der frühen Neuzeit deutlich greifbar. Vorher war das Brauen oft kleinräumig und hauswirtschaftlich geprägt - nun gewann es deutlich an wirtschaftlicher Dynamik. Besonders wichtig war die Ausdifferenzierung der Biersorten und Brauverfahren. Weißbier beziehungsweise Weizenbier, dessen Herstellungstechnik um 1480 aus Böhmen nach Bayern gelangte, wurde zu einer politisch und finanziell hochinteressanten Spezialität. 

Im 16. und frühen 17. Jahrhundert griffen die Wittelsbacher gezielt in diesen Bereich ein. Für Oberbayern hieß das: Klöster und Brauhäuser standen nicht mehr nur für lokale Versorgung, sondern bewegten sich in einem Markt, der stärker von Privilegien, Monopolen und Territorialpolitik geprägt war. Parallel setzte sich langfristig auch die „kalte“ Gärung stärker durch, welche die Bierqualität erheblich verbesserte und neue Lagerformen begünstigte. Damit wurde das Brauen technischer, planbarer und marktfähiger. 

Oberbayerische Traditionen, die bis heute fortleben

Gerade aus diesen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Entwicklungen erwuchs jene Tradition, die man heute mit Oberbayern verbindet. Andechs steht beispielhaft für die Verbindung von Wallfahrt, Klosterleben und Braukunst; Weihenstephan für klösterliche Kontinuität, Fachwissen und später auch wissenschaftliche Ausstrahlung. Auch wenn sich viele heutige Bilder von „typisch bayerischer“ Bierkultur erst in späteren Jahrhunderten voll ausprägten, reichen ihre Wurzeln vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit zurück: im klösterlichen Wirtschaften, in geregelten Braurechten, in der Qualitätssicherung und in der engen Bindung von Bier an Gastlichkeit, Festkultur und regionale Identität. 

So ist die mittelalterliche Kloster-Braukultur in Oberbayern weit mehr als ein romantisches Kapitel der Landesgeschichte. Sie war ein Motor wirtschaftlicher Organisation, ein Träger handwerklicher Erfahrung und ein Fundament späterer bayerischer Lebensart. Aus dem Brauen für Konvent, Hof und Pilger entstand Schritt für Schritt eine Kulturlandschaft, in der Bier nicht nur hergestellt, sondern verstanden, geregelt und über Generationen weitergegeben wurde. Genau deshalb gehört die Klosterbraukultur bis heute zu den prägendsten Traditionen Oberbayerns. 

Text von Rick Albrecht

Besonderheiten und Ursprünge

Bier, Brezn und Blasmusik und alles unter dem Schatten von Kastanienbäumen, so sieht Bayern für Viele nicht erst seit der berühmten Paulaner Werbung aus. Tatsächlich ist der Biergarten ein Unikum, das es in der Form nur im Freistaat gibt. Zwar gibt es auch in anderen Bundesländern Außengastronomien mit gleichem Namen. Die stehen jedoch nicht unter der Regulierung einer gesetzlichen Verordnung. Diese erließ 1812 der bayerische König Max I. darin heißt es: 

 

„Seine Majestät der König bewilligen, daß die hiesigen Bierbräuer auf ihren eigenen Merzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Merzenbier in minuto verschleißen und ihre Gäste dortselbst mit Bier u. Brod bedienen. Das Abreichen von Speisen und andern Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

 

Eine solche Regelung war nötig geworden, weil in der Münchner Gastronomieszene ein Konflikt entbrannt war: Die Brauereien hatten, sehr zum Ärger der Gastwirte begonnen an ihren Bierkellern selbst Bier auszuschenken. Die königliche Biergartenverordnung sollte in dem Streit vermitteln, indem den Brauereien ausdrücklich untersagt wurde auch Speisen zu verkaufen. Diese mussten die Gäste daher selbst mitbringen. 

Brauereien und Bierkeller

Die Wurzeln des Münchner Bierkellers reichen tiefer als mancher Stammtisch ahnt. Lange vor der königlichen Verordnung von 1812 hatte die bayerische Brauordnung von 1553 das Problem bereits benannt und geregelt: Zwischen dem Georgitag im April und dem Michaelsfest im September durfte nicht gebraut werden. Die Sommerhitze war des Bieres ärgster Feind. 

Um die Durststrecke zu überbrücken, legten die Brauer im Frühjahr Vorräte an – ein besonders kräftig eingebrautes, stark gehopftes Bier, das sich halten sollte: das Märzen. Doch auch das haltbarste Bier braucht die Kälte. Denn das in Bayern längst vorherrschende untergärige Bier verlangt nach Temperaturen zwischen vier und neun Grad – nicht bloß für die Gärung, sondern für die monatelange Reifung, die ihm erst seinen Charakter gibt. 

Hier betraten die Keller die Geschichte. Tief in die Isarhänge gegraben, von Kastanien überwölbt, hielten sie mit Hilfe von Eisblöcken das ganze Jahr hindurch jene gleichmäßige Kühle. Sie waren keine bloßen Lagerräume, sondern Teil des Brauprozesses – ohne sie kein untergäriges Bier, kein Münchner Sommer, kein Oktoberfest. 

Mit der Liberalisierung des Brauwesens unter Maximilian I. Joseph zu Beginn des 19. Jahrhunderts wuchsen die Keller mit den Brauereien: tiefer, breiter, technisch ausgefeilter. Sie sicherten die ganzjährige Versorgung einer wachsenden Stadt. Und weil es sich anbot, das Bier gleich vor Ort auszuschenken, statt es mühsam durch die Stadt zu karren, entstand fast beiläufig etwas Bleibendes: der Biergarten.  

Biergärten heute

Ihr Entstehen war kein bürokratischer Zufall. In den Jahrzehnten nach dem Krieg hatten sich die Städte verdichtet, die Gärten rückten näher an die Wohnhäuser, und mit ihnen der Lärm, das Lachen, das Klinken der Maßkrüge. Anwohner klagten, Gerichte urteilten, mancher Biergarten stand vor dem Aus. Der Freistaat reagierte – und definierte dabei präzise, was einen Biergarten ausmacht und was ihn von einer bloßen Außengaststätte unterscheidet. 

Zwei Merkmale sind entscheidend: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform. Ersteres verlangt das Grün, das Offene, idealerweise den Schatten großer Bäume. Letzteres meint vor allem jenes Privileg, das den Biergarten zum demokratischsten Gastronomiebetrieb Bayerns macht: die eigene Brotzeit mitzubringen und unentgeltlich zu verzehren. Mitgebrachte Speisen sind ausdrücklich erlaubt – Brotzeit von zu Hause, dazu eine Maß vom Wirt. Dieses Recht gilt allerdings nicht pauschal: Nur wer als Biergarten im Sinne der Verordnung anerkannt ist, muss eigene Speisen dulden. Die gewöhnliche Außengaststätte tut das nicht. 

Biergärten als soziale Orte

Die Verordnung sieht im Biergarten ausdrücklich einen sozialen Ort – und begründet das mit bemerkenswerter Ausführlichkeit. Biergärten, so der Text, seien seit jeher Treffpunkt breiter Bevölkerungsschichten und ermöglichten ein ungezwungenes Miteinander, das soziale Unterschiede überwindet. Sie wirken Vereinsamungserscheinungen entgegen, ersetzen in dicht bebauten Stadtvierteln vielen Bürgern den fehlenden Garten und bieten ein erschwingliches Nahziel zur Freizeitgestaltung im Freien. 

Gerade die Möglichkeit, eigene Speisen mitzubringen, ist dabei mehr als ein folkloristisches Relikt. Sie macht den Biergarten zu einem der wenigen Gastronomieorte, der auch Menschen mit niedrigem Einkommen und Familien offensteht, ohne dass ein Besuch zur Kostenfrage wird. Wer seine Brotzeit von zu Hause mitbringt und sich dazu eine Maß leistet, ist willkommener Gast – nicht geduldete Ausnahme. Dass die Verordnung diesen Aspekt eigens hervorhebt, zeigt, dass es ihr nicht allein um Lärmschutz und Bepflanzungsquoten geht, sondern um den Erhalt einer Einrichtung mit genuiner sozialer Funktion. 

Der Biergarten ist kein Event. Er ist das Gegenteil davon: ein Ort, an dem nichts passiert außer Geselligkeit und in dem gerade deshalb so vieles möglich ist. 

Ein paar Biergärten bei denen das Mitbringen eigener Speisen erlaubt ist:

  • Garmisch: Mohrenplatz 

  • Schäftlarn: Klosterbräu Schäftlarn 

  • Herrsching: Postgarten 

  • Raisting: Hofbiergarten Stillern 

  • Landsberg: Lechgarten 

  • St.Otilien: Klostergasthof 

 

Text von Johannes Konrad